Die Übertragung eines Unternehmens ist für viele Unternehmer die wichtigste Entscheidung ihres Lebens. Es geht nicht nur um Zahlen, sondern um das Lebenswerk.
Doch die Nachfolge birgt eine enorme finanzielle Gefahr: Die Erbschaft- oder Schenkungsteuer. Ohne sorgfältige Planung kann das Finanzamt eine so hohe Steuerlast festsetzen, dass der Nachfolger gezwungen ist, Teile des Betriebs zu verkaufen, um die Steuern zu bezahlen
Die gute Nachricht: Der Gesetzgeber hat eine Reihe von Steuerbefreiungen geschaffen, um die Weitergabe von Unternehmen zu erleichtern und Arbeitsplätze zu sichern. Der Schlüssel liegt darin, die strengen Voraussetzungen dieser Befreiungen zu erfüllen.
Zunächst muss klar unterschieden werden, was überhaupt steuerbegünstigt übertragen werden kann:
Die Strategie: Vor der Übertragung muss der Betrieb "entrümpelt" werden. Nicht betriebsnotwendiges Vermögen (z.B. hohe Barreserven oder private Wertpapiere im Betriebsvermögen) muss in das Privatvermögen überführt werden, da es sonst die Steuerbegünstigung gefährdet.
Unternehmer können zwischen zwei Modellen der Steuerbefreiung wählen:
| Modell | Steuerbefreiung | Behaltensfrist | Lohnsummenregelung |
| Regelverschonung | 85 % des Betriebsvermögens sind steuerfrei. | 5 Jahre | Die Lohnsumme muss über 5 Jahre hinweg mindestens 400 % der Ausgangslohnsumme betragen (bei Kleinbetrieben gelockert). |
| Optionsverschonung | 100 % des Betriebsvermöge | 7 Jahre | Die Lohnsumme muss über 7 Jahre hinweg mindestens 700 % der Ausgangslohnsumme betragen. |
Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen der Erbe oder Beschenkte den Betrieb über die Behaltensfrist weiterführen und die Lohnsumme (also die Summe der gezahlten Gehälter) über den Zeitraum stabil halten oder steigern.
Achtung: Wird die Behaltensfrist nicht eingehalten (z.B. durch Verkauf wesentlicher Betriebsteile) oder die Lohnsumme unterschritten, fällt die Steuerbefreiung nachträglich weg! Das kann zu einer existenzbedrohenden Steuernachzahlung führen.
Die Rechtsform des Unternehmens hat enorme Auswirkungen auf die Nachfolgeplanung:
Die Strategie: Eine Umwandlung der Rechtsform (z.B. von einer GmbH in eine GmbH & Co. KG) vor der Übertragung kann die Steuerlast erheblich senken und die Voraussetzungen für die Befreiung optimieren.
Die steueroptimierte Unternehmensnachfolge ist kein Standardprozess, sondern ein hochkomplexes Projekt, das Jahre dauern kann.
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