Kernfragen zur Nachfolgeplanung
Unsere Rolle als Steuerberater

Kernfragen zur Nachfolgeplanung

Diese ausführlichen Artikel dienen als Grundlage für unsere Erben und Schenken Wissenswelt und zeigen die Komplexität der Nachfolgeplanung. Sie unterstreichen, warum unsere fachliche Beratung durch einen Steuerberater unverzichtbar ist, um die steuerlichen Freibeträge optimal zu nutzen und Risiken zu vermeiden.

1) Gesetzliche Erbfolge in der Praxis

Wenn jemand ohne Testament oder Erbvertrag verstirbt, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge. Dies kann zu unerwünschten Erbengemeinschaften, Streit und vor allem zu hohen Steuerlasten führen, da die Freibeträge nicht optimal genutzt werden.

Die Grundregeln Häufige Irrtümer

Ehepartner: Erben abhängig vom Güterstand (meist Zugewinngemeinschaft → ½). Ohne Testament sind Kinder Miterben. Sofern diese (noch) nicht vorhanden sind, erben die Eltern mit und werden Teil der Erbengemeinschaft.

Ohne Testament erbt alles der überlebende Ehegatte.

1. Ordnung: Kinder und Enkel schließen entferntere Verwandte aus.


Patchwork-Konstellationen führen oft zu unerwünschten Erbengemeinschaften.

 

Strategie in 3 Schritten:

  1. Prüfen Sie, ob die gesetzliche Erbfolge zu Ihren Zielen passt (in der Regel nicht).
  2.  Überlegen Sie, ob Sie mit einem Testament abweichen möchten.
  3. Beauftragen Sie uns: Wir prüfen die steuerlichen Folgen und gestalten Ihre Nachfolge so, dass die Freibeträge optimal genutzt werden.

 


 

2) Berliner Testament – Chancen, Risiken, Alternativen

Das Berliner Testament ist die beliebteste Form. Beide setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein.

 

Vorteile

Nachteile (Steuerliche Risiken)
Absicherung des überlebenden Ehepartners. Steuerliche Freibeträge der Kinder bleiben beim ersten Erbfall ungenutzt.
Kein Streit unter den Kindern im ersten Erbfall. Bindungsfalle: Der Überlebende ist meist gebunden.

 

Praxisbeispiel: Bei einem Vermögen von 1 Mio. € bleiben die Freibeträge der Kinder (je 400.000 €) ungenutzt – die Steuerlast steigt unnötig.

 

Ihre Strategie in 3 Schritten:

  1. Berliner Testament regelmäßig prüfen und aus steuerlicher Sicht anpassen lassen.
  2. Bei größeren Vermögen Alternativen (z.B. Vermächtnisregelung) bedenken.
  3. Beauftragen Sie uns: Wir nutzen fachliche Beratung, um Freibeträge optimal zu nutzen und die Steuerfalle des Berliner Testaments zu umgehen.

 



3) Vorweggenommene Erbfolge – die passende Strategie

Die vorweggenommene Erbfolge bedeutet, dass Sie schon zu Lebzeiten Vermögen übertragen, um die 10-Jahres-Frist für Freibeträge zu nutzen.

 

Vorteile:

  • Steuerlich: Freibeträge alle 10 Jahre neu nutzbar.
  • Familiär: Streit vermeiden, Nachfolge regeln.
  • Absicherung: Rechte wie Nießbrauch oder Wohnrecht sichern Ihre finanzielle Unabhängigkeit.

 

Ihre Strategie in 3 Schritten:

  1. Ziele klären (Steuern sparen, Nachfolge sichern).
  2.  Vermögen strukturieren.
  3. Beauftragen Sie uns: Wir gestalten Verträge mit Rückforderungsrechten steuerlich mit und sorgen für die steuerlich korrekte Umsetzung.

 



4) Freibeträge optimal nutzen – die 10-Jahres-Taktik

Die Freibeträge sind der wichtigste Hebel zur Steueroptimierung. Jeder Freibetrag erneuert sich alle 10 Jahre, wodurch sich über Jahrzehnte große Summen steuerfrei übertragen lassen.

 

Höhe der Freibeträge

Die 10-Jahres-Regel

Ehepartner: 500.000 €

Jeder Freibetrag erneuert sich alle 10 Jahre.

Kinder: 400.000 €


So lassen sich über Jahrzehnte große Summen
steuerfrei übertragen.

 

Ihre Strategie in 3 Schritten:

  1. Prüfen Sie die vorhandenen Freibeträge.
  2. Planen Sie rechtzeitig, nicht erst kurz vor dem Erbfall.
  3. Beauftragen Sie uns: Wir entwickeln einen langfristigen Schenkungsplan, um Ihre Freibeträge maximal auszuschöpfen.



5) Nießbrauch & Wohnrecht in der Gestaltung

Diese Instrumente sind zentral, wenn Vermögen zu Lebzeiten übertragen wird, aber die eigene Absicherung gewahrt bleiben soll.

 

  • Nießbrauch: Berechtigter darf die Immobilie selbst nutzen und die Erträge (z. B. Mieten) behalten. Mindert den steuerlichen Wert der Schenkung.
  • Wohnrecht: Berechtigter darf die Immobilie nur selbst bewohnen. Sichert das Wohnen und reduziert den steuerlichen Wert.
  • Vom Rechtsanwalt sind in diesem Zusammenhang Pflichtteilsergänzungsansprüche zu prüfen.


Ihre Strategie in 3 Schritten:

  1. Prüfen, ob Nießbrauch oder Wohnrecht besser zu Ihrer Situation passt.
  2. Vertraglich klar regeln (Instandhaltung, Kosten).
  3.  Beauftragen Sie uns: Wir prüfen die steuerliche Bewertung und sorgen für die korrekte vertragliche Verankerung.

 



6) Immobilienbewertung bei Schenkung/Erbschaft verstehen und anfechten

Der steuerliche Wert einer Immobilie bestimmt maßgeblich, ob und wie viel Schenkung- oder Erbschaftsteuer anfällt. Das Finanzamt nutzt standardisierte Bewertungsverfahren, die oft zu hoch angesetzt sind.

 Praxisbeispiel: Das Finanzamt bewertet ein Haus mit 700.000 €. Ein unabhängiges Gutachten kommt nur auf 550.000 €. Mit einem Gutachten lässt sich der Steuerbescheid erfolgreich anfechten.

 

Ihre Strategie in 3 Schritten:

  1. Prüfen Sie den Steuerbescheid sorgfältig.
  2. Bei Zweifeln: Verkehrswertgutachten einholen.
  3. Beauftragen Sie uns: Wir übernehmen den Einspruch gegen den Steuerbescheid und setzen den korrekten, steuerlich günstigeren Wert für Sie durch.

 

Handeln Sie jetzt: Ihre steueroptimierte Nachfolgeplanung

Die Komplexität der Nachfolgeplanung erfordert die Expertise eines Steuerberaters. Wir sind Ihr Partner, um: 

  • Unnötige Erbschaft- und Schenkungsteuer zu vermeiden.
  • Ihre Familie finanziell abzusichern.
  • Rechtliche und steuerliche Risiken zu minimieren.

 

Warten Sie nicht, bis es zu spät ist.

Vereinbaren Sie jetzt Ihr persönliches Beratungsgespräch.


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