Viele vermögende Privatpersonen besitzen neben ihrem Hauptwohnsitz in Deutschland auch eine Ferienimmobilie oder eine Kapitalanlage im Ausland – sei es in Spanien, der Schweiz oder den USA.
Die Vererbung oder Schenkung dieser Auslands-Immobilien ist ein steuerlich hochkomplexes Feld. Ohne eine gezielte internationale Nachfolgeplanung droht die Doppelbesteuerung: Das heißt, das Vermögen wird sowohl im Ausland als auch in Deutschland besteuert.
Bei einem Erbfall mit Auslandsbezug stellen sich zwei entscheidende Fragen, die oft zu Konflikten führen:
a) Welches Erbrecht gilt? (Zivilrecht)
Seit 2015 gilt in den meisten EU-Ländern (außer Dänemark und Irland) die Europäische Erbrechtsverordnung (EUErbVO). Diese besagt, dass das Erbrecht des Staates gilt, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.
b) Wo fällt die Erbschaftsteuer an? (Steuerrecht)
Die Frage, welches Land Steuern erheben darf, ist komplizierter und richtet sich nach den nationalen Steuergesetzen und den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).
Wenn Sie eine Immobilie im Ausland besitzen, erhebt dieses Land in der Regel Erbschaftsteuer. Gleichzeitig erhebt Deutschland Erbschaftsteuer auf Ihr gesamtes Weltvermögen.
Beispiel: Sie erben ein Ferienhaus in Frankreich im Wert von 500.000 €.
Die Lösung: Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
Deutschland hat mit einigen Ländern (z.B. Schweiz, USA, Frankreich, Griechenland) spezielle DBA im Bereich der Erbschaftsteuer abgeschlossen.
Achtung: Mit vielen beliebten Ländern (z.B. Spanien, Italien) gibt es kein DBA im Bereich der Erbschaftsteuer! Hier ist die Anrechnung der ausländischen Steuer auf die deutsche Steuerschuld der einzige Weg, die Doppelbesteuerung zu vermeiden. Oder aber das andere Land hat keine der deutschen Erbschaftsteuer entsprechende Steuer (z. B. Österreich).
Die Übertragung von Auslandsvermögen erfordert eine Planung, die sowohl das deutsche Steuerrecht als auch das internationale Steuerrecht und die jeweiligen DBA berücksichtigt.
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Eine fehlerhafte Planung kann zu jahrelangen Rechtsstreitigkeiten und einer unnötig hohen Steuerlast in zwei Ländern führen.
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