Internationales Erbrecht
Was passiert mit Ihrer Immobilie im Ausland?

Internationales Erbrecht

Viele vermögende Privatpersonen besitzen neben ihrem Hauptwohnsitz in Deutschland auch eine Ferienimmobilie oder eine Kapitalanlage im Ausland – sei es in Spanien, der Schweiz oder den USA.

Die Vererbung oder Schenkung dieser Auslands-Immobilien ist ein steuerlich hochkomplexes Feld. Ohne eine gezielte internationale Nachfolgeplanung droht die Doppelbesteuerung: Das heißt, das Vermögen wird sowohl im Ausland als auch in Deutschland besteuert.

1) Die Kollision: Zwei Länder, zwei Rechtsordnungen

Bei einem Erbfall mit Auslandsbezug stellen sich zwei entscheidende Fragen, die oft zu Konflikten führen:

a) Welches Erbrecht gilt? (Zivilrecht)

Seit 2015 gilt in den meisten EU-Ländern (außer Dänemark und Irland) die Europäische Erbrechtsverordnung (EUErbVO). Diese besagt, dass das Erbrecht des Staates gilt, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.

 

  • Die Falle: Wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, gilt deutsches Erbrecht. Wenn Sie aber Ihren Lebensabend in Ihrem Haus in Spanien verbringen, gilt spanisches Erbrecht.
  • Die Lösung: Sie können in einem Testament das Erbrecht Ihres Heimatlandes (z.B. Deutschland) wählen, um die Rechtsunsicherheit zu vermeiden.

 

b) Wo fällt die Erbschaftsteuer an? (Steuerrecht)

Die Frage, welches Land Steuern erheben darf, ist komplizierter und richtet sich nach den nationalen Steuergesetzen und den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).

 

  • Deutschland: Besteuerung des gesamten Weltvermögens (Wohnsitzprinzip).
  • Ausland: Viele Länder besteuern nur das Vermögen, das sich auf ihrem Territorium befindet (Belegenheitsprinzip). Dazu gehören fast immer Immobilien.

 


 

2) Die Steuerfalle: Doppelbesteuerung der Auslands-Immobilie

Wenn Sie eine Immobilie im Ausland besitzen, erhebt dieses Land in der Regel Erbschaftsteuer. Gleichzeitig erhebt Deutschland Erbschaftsteuer auf Ihr gesamtes Weltvermögen.

 

Beispiel: Sie erben ein Ferienhaus in Frankreich im Wert von 500.000 €.

 

  1. Frankreich besteuert die Immobilie nach französischem Recht.
  2.  Deutschland besteuert die Immobilie nach deutschem Recht.

 

Die Lösung: Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

 

Deutschland hat mit einigen Ländern (z.B. Schweiz, USA, Frankreich, Griechenland) spezielle DBA im Bereich der Erbschaftsteuer abgeschlossen.

 

  •  Ziel des DBA: Es soll verhindern, dass Sie zweimal für denselben Vermögenswert Steuern zahlen.
  • Wirkung: Das DBA weist das Besteuerungsrecht für Immobilien in der Regel dem Belegenheitsstaat (dem Land, in dem die Immobilie liegt) zu. Deutschland rechnet dann die im Ausland gezahlte Steuer auf die deutsche Steuerschuld an oder stellt den Vermögenswert von der deutschen Besteuerung frei.

 

Achtung: Mit vielen beliebten Ländern (z.B. Spanien, Italien) gibt es kein DBA im Bereich der Erbschaftsteuer! Hier ist die Anrechnung der ausländischen Steuer auf die deutsche Steuerschuld der einzige Weg, die Doppelbesteuerung zu vermeiden. Oder aber das andere Land hat keine der deutschen Erbschaftsteuer entsprechende Steuer (z. B. Österreich).

 



3) Die Rolle des Steuerberaters: Internationale Expertise ist entscheidend

Die Übertragung von Auslandsvermögen erfordert eine Planung, die sowohl das deutsche Steuerrecht als auch das internationale Steuerrecht und die jeweiligen DBA berücksichtigt.

Wir als Ihre Steuerberater mit internationaler Expertise helfen Ihnen dabei:

 

  1. DBA-Prüfung: Wir analysieren, ob ein DBA existiert und wie die Anrechnung der ausländischen Steuer optimal erfolgt.
  2. Rechtswahl: Wir beraten Sie zur optimalen Rechtswahl in Ihrem Testament, um zivilrechtliche Konflikte zu vermeiden und die steuerliche Strategie zu unterstützen.
  3.  Gestaltungsberatung: Wir prüfen Alternativen wie die Gründung einer Holding-Gesellschaft im Ausland oder die Übertragung der Immobilie im Wege einer Schenkung (um die 10-Jahres-Frist zu nutzen), um die Steuerlast zu minimieren.

 


 

Sichern Sie Ihr internationales Vermögen.

Eine fehlerhafte Planung kann zu jahrelangen Rechtsstreitigkeiten und einer unnötig hohen Steuerlast in zwei Ländern führen.

 

Kontaktieren Sie uns jetzt für eine Analyse Ihrer internationalen Nachfolgeplanung.

 

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