Die eigene Immobilie ist oft der größte Vermögenswert einer Familie. Wenn es darum geht, dieses Vermögen an die nächste Generation weiterzugeben, steht für viele die Frage im Raum: Wie mache ich das, ohne dass das Finanzamt einen Großteil des Wertes in Form von Erbschaft- oder Schenkungsteuer kassiert?
Die gute Nachricht vorweg: Es gibt bewährte Strategien, mit denen Sie die Steuerlast legal und erheblich senken können. Der Schlüssel liegt in der frühzeitigen Planung und der
Der größte Fehler, den viele machen, ist, die Übertragung der Immobilie bis zum Tod aufzuschieben. Dadurch geht wertvolle Zeit verloren, in der Sie die steuerlichen Freibeträge mehrfach nutzen könnten.
Das deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz sieht vor, dass die Freibeträge alle zehn Jahre erneut in voller Höhe zur Verfügung stehen.
| Verwandtschaftsgrad | Freibetrag |
| Ehepartner |
500.000 € |
| Kinder |
400.000 € |
|
Enkel (solange Eltern noch leben)
|
200.000 € |
Wenn Sie eine Immobilie im Wert von 800.000 € besitzen und zwei Kinder haben, können Sie jedem Kind 400.000 € steuerfrei schenken. Warten Sie zehn Jahre, können Sie erneut 400.000 € pro Kind steuerfrei übertragen.
Die Strategie: Beginnen Sie frühzeitig mit der Übertragung von Vermögensteilen (z.B. Anteilen an der Immobilie), um die Freibeträge mehrfach auszuschöpfen.
Viele Eltern zögern, ihre Immobilie zu Lebzeiten zu übertragen, weil sie Angst haben, die Kontrolle oder ihre finanzielle Absicherung zu verlieren. Hier kommen die Gestaltungsinstrumente Nießbrauch und Wohnrecht ins Spiel.
Nießbrauch: Kontrolle behalten, Steuern sparen
Beim Nießbrauch übertragen Sie das Eigentum an der Immobilie auf Ihre Kinder, behalten aber das umfassende Nutzungsrecht.
Beispiel: Eine Immobilie ist 500.000 € wert. Der Nießbrauch hat einen Kapitalwert von 150.000 €. Die Schenkung an das Kind wird nur mit 350.000 € angesetzt – also unterhalb des Freibetrags von 400.000 €.
Wohnrecht: Fokus auf das Zuhause
Das Wohnrecht ist die einfachere Variante. Sie sichern sich das Recht, die Immobilie lebenslang selbst zu bewohnen. Im Gegensatz zum Nießbrauch dürfen Sie die Immobilie aber nicht vermieten. Auch das Wohnrecht mindert den steuerlichen Wert der Schenkung.
In vielen Ehen hat ein Partner deutlich mehr Vermögen aufgebaut als der andere. Stirbt der vermögendere Partner zuerst, kann die Erbschaftsteuer für den überlebenden Ehepartner trotz des hohen Freibetrags von 500.000 € anfallen.
Ehepaare, die im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, können den Zugewinn, den der vermögendere Ehepartner während der Ehe erwirtschaftet hat, steuerfrei auf den anderen übertragen. Dieser Anspruch auf Zugewinnausgleich ist im Erbfall vollständig von der Erbschaftsteuer befreit – zusätzlich zum Freibetrag von 500.000 €.
Die Strategie: Durch eine gezielte Gestaltung des Güterstandes (z.B. Wechsel zur Gütertrennung und anschließende Rückkehr zur Zugewinngemeinschaft) oder durch eine Anpassung des Testaments kann dieser steuerfreie Zugewinnausgleichsanspruch maximiert werden. Dies ermöglicht einen steuerfreien Vermögenstransfer von oft mehreren Hunderttausend Euro, bevor der Freibetrag überhaupt genutzt wird.
Das Gesetz bietet eine weitreichende Steuerbefreiung für das selbst bewohnte Familienheim.
Wenn Sie Ihre selbst genutzte Immobilie zu Lebzeiten auf Ihren Ehepartner übertragen, ist dies immer steuerfrei. Es gibt hier keine Freibetragsgrenze.
Achtung: Wird die Immobilie vor Ablauf der 10-Jahres-Frist verkauft oder vermietet, fällt die Steuerbefreiung nachträglich weg!
Verkauf außerhalb der 10jährigen Spekulationsfrist an die nächste Generation hebt stille Reserven und Abschreibungspotenzial.
Gleichzeitig gewähren die Eltern ein Darlehen für den Verkauf.
Sie können dann später gezielt diese Darlehensforderung an die nächste Generation verschenken.
Wir beraten Sie hier gerne. Es ist komplex aber ein probates Instrument - insbesondere, wenn die Immobilien nur auf ein einziges Kind übergehen soll und die anderen Kinder kein Bargeld als “Abfindung” bekommen sollen.
Die steueroptimierte Immobilienübertragung ist ein komplexes Zusammenspiel aus Zivilrecht (Notar) und Steuerrecht (Finanzamt).
Kontaktieren Sie uns jetzt für ein persönliches Beratungsgespräch zur steueroptimierten Übertragung Ihrer Immobilie.
BEI FRAGEN ZU UNSEREN LEISTUNGEN, SPRECHEN SIE UNS GERNE AN!